Inkrafttreten Reglemente

  08.08.2024 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung in Heiligenschwendi vom 6. Juni 2024 beschlossenen Reglementsänderungen in Kraft getreten sind:

Kurtaxenreglement, Änderung Art. 5 Abs. 2 Bst. g, Ausnahmen, Inkrafttreten per 1. Juli 2024

Gebührenreglement, Ergänzung Art. 44a «Grossprojekte mit besonderem Aufwand» und Art. 44b «Umnutzung von Liegenschaften», Inkrafttreten per 1. Juli 2024

Die Reglementsänderungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeinderat


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