Hundetaxe 2024

  18.07.2024 Oberhofen, Oberhofen

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und dem Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Oberhofen muss für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese ist im Gebührentarif der Einwohnergemeinde Oberhofen auf Fr. 100.– pro Hund und in der Landwirtschaftszone auf Fr. 60.– pro Hund festgelegt.

Hundehalter und Hundehalterinnen, die seit August 2023 neu zugezogen sind, seit diesem Zeitpunkt einen Hund erworben haben oder keinen Hund mehr besitzen, sind gebeten, dies umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.

Wie im Vorjahr werden die Rechnungen direkt an die Hundehalter und Hundehalterinnen zugestellt. Der Versand der Rechnungen erfolgt voraussichtlich bis Ende August.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote