Hundetaxe 2024

  18.07.2024 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern und dem Gebührenreglement der Gemeinde Forst-Längenbühl, muss für jeden Hund, der am 1. August mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese beträgt unverändert pro Hund Fr. 50.–.

Bisher in der Gemeinde Forst-Längenbühl nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 31. Juli bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Alle Hundehalter erhalten im August die Rechnung für die diesjährige Hundetaxe.

Wir machen darauf aufmerksam, dass seit 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind nebst der Gemeinde auch unter www.amicus.ch oder telefonisch unter 0848 777 100 zu melden.
Die Gemeindeverwaltung


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