Fakultatives Referendum

  25.07.2024 Unterlangenegg, Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 10. Juli 2024 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 75 000.– für die Dachsanierung von Kreuzweg 108f (Kühlhaus und Abfallsammelstelle) mit Montage einer PV-Anlage.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 19. August 2024.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 42.
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.

Unterlangenegg, 15. Juli 2024
Der Gemeinderat


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