Hundetaxe 2024

  25.07.2024 Uetendorf, Uetendorf

Gemäss Reglement über die Hundetaxe der Gemeinde Uetendorf wird eine jährliche Hundetaxe erhoben. Taxpflichtig sind Hundehaltende, welche am 1. August in der Gemeinde Uetendorf Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als 6 Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 80.– pro Hund.

Hunde, die eine Spezialausbildung für einen anerkannten Hilfsdienst genossen haben (Blinden-, Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Sanitätshunde, usw.) sind von der Hundetaxe befreit. Die Taxbefreiung erfolgt, sofern die Halterin oder der Halter die Spezialausbildung im Leistungsheft nachweisen kann. Das Tier muss für Einsätze durch die entsprechenden Organisationen aufgeboten werden können. Der Nachweis hat jährlich zu erfolgen.

Der Rechnungsversand an die bereits bei der Gemeinde registrierten Hundehaltende wird im August 2024 erfolgen. Hundehaltende, welche einen Hund nicht mehr besitzen (Tod, Weitergabe, usw.), werden gebeten, diesen sofort abzumelden. Die Abmeldung muss bei der Gemeinde und der AMICUS-Hundedatenbank gemeldet werden.

Neue Hunde müssen durch die Hundehaltenden bis spätestens 31. Juli bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung kann telefonisch, persönlich am Schalter oder über den Online-Schalter erledigt werden.

Das Obligatorium zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende wurde vor einigen Jahren aufgehoben. Im Kanton Bern besteht kein Kursobligatorium, das heisst, Hundehaltende müssen keinen Sachkundenachweis mehr erbringen. Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, wird dennoch der Besuch eines Hundekurses empfohlen.
Präsidialabteilung Uetendorf


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