Personalverordnung
04.07.2024 Wachseldorn, WachseldornHiermit erfolgt die Veröffentlichung über die Genehmigung und Inkraftsetzung von genehmigten Reglementen (gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung).
Die Personalverordnung wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Sie tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.wachseldorn.ch heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Wachseldorn, 20. Juni 2024
Der Gemeinderat