Inkraftsetzung Tagesschulverordnung

  18.07.2024 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen an seiner Sitzung vom 2. Juli 2024 eine Tagesschulverordnung als Ergänzung zum neuen Tagesschulreglement erlassen hat. Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. August 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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