Hundetaxe 2024

  04.07.2024 Burgistein, Burgistein

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern und dem Polizei- und Tierhaltungsreglement sowie der Gebührenverordnung der Gemeinde Burgistein, ist die Taxe für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August älter als sechs Monate ist. Die Taxe beträgt für den ersten Hund Fr. 50.– und für jeden weiteren Hund Fr. 80.–.

Bisher in der Gemeinde Burgistein nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 26. Juli bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Alle Hundehalter erhalten im Verlauf des Monats August die Rechnung für die Hundetaxe zugestellt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass seit 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Amicus) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes, sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer, sind der Gemeinde bekannt zu geben.

Burgistein, 1. Juli 2024
Gemeindeverwaltung Burgistein
Telefon 033 359 30 40
gemeindeverwaltung@burgistein.ch


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