Beschlussfassung

  04.07.2024 Thierachern, Thierachern

Geringfügige nachträgliche Änderung der Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung 2020/2022: Antennenanlagen und Umsetzung BMBV, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV).

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Thierachern hat die im Genehmigungsverfahren erforderliche, vorerwähnte geringfügige Änderung der Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung 2020/2022: Antennenanlagen und Umsetzung BMBV am 24. Juni beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Alle Unterlagen sind zudem unter www.thierachern.ch/aktuell/ publikationen abrufbar.

Thierachern, 24. Juni 2024
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote