Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll

  04.07.2024 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

Gemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi, liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 ab 5. Juli während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Heiligenschwendi, 25. Juni 2024
Der Gemeinderat


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