Steffisburg

  13.06.2024 Kanton Bern, Kanton Bern

Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 11 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

Gesuchsteller: Georges Sollberger, Sonnenreinstrasse 12, 3612 Steffisburg.

Projektverfasser: Georges Sollberger, Sonnenreinstrasse 12, 3612 Steffisburg.

Gesuch:
– Erteilung einer Gebrauchswasserkonzession zur Entnahme von maximal 200 l/ min Wasser aus dem Oberflächengewässer Fischbach für die Speisung einer Fischhaltungsanlage für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren.
– Das genutzte Wasser aus der Fischhaltung wird in das Oberflächengewässer Fischbach eingeleitet.
– Die Nutzungsanlage ist seit über 60 Jahren bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten.
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Standort / Parzelle: Sonnenrainstrasse 12, 3612 Steffisburg, Parzelle Nr. 1165.

Koordinaten:
E = 2 615 858 / N = 1 180 975
Parzelle Nr. 1165 (Entnahmestelle)
E = 2 615 783 / N = 1 181 041
Parzelle Nr. 3101 (Rückgabestelle).

Ausnahmebewilligungen und publikationspflichtige Bewilligungen:
– Ausnahmebewilligung nach Art. 48 des kantonalen Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG, BSG 751.11).
– Bewilligung nach Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (BGF, BSG 923.0).

Auflage- und Einsprachefrist:
14. Juni bis 15. Juli 2024.

Auflageort: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg

Gesuchsakte:
– 1_Konzessionsgesuch für eine Gebrauchswassernutzung vom 16. Mai 2024
– 2_Fragebogen Betriebsdaten von Fischhaltungen im Kanton Bern vom 14. Mai 2024
– 3_Beschrieb Wasserentnahme vom 14. Mai 2024
– 4_Situationsplan vom 13. Mai 2024

Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Bern, 10. Juni 2024
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern


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