Teilrevision Abfallverordnung – Inkrafttreten

  06.06.2024 Burgistein, Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2024 die geringfügigen Änderungen der Abfallverordnung (Art. 3 Abs. 1 + 2 / Bereitstellung Grüngut sowie Art. 4 Abs. 1 / Bereitstellung Kehricht) genehmigt hat.

Die Änderung der Abfallverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Juli 2024 in Kraft. Die geänderte Abfallverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Burgistein, 30. Mai 2024

Der Gemeinderat


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