Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung

  13.06.2024 Gurzelen, Gurzelen

Das Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 15. Juli, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.


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