Protokoll der Gemeindeversammlung

  13.06.2024 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Gemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni kann ab 13. Juni während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat einzureichen.
Der Gemeinderat


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