Kirchgemeinde Amsoldingen
13.06.2024 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. Juni 2024, im Anschluss an den Gottesdienst im Kirchgemeindesaal
(Versammlungsbeginn ca. um 11.00 Uhr)
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Protokoll der Versammlung vom 26. November 2023
3. Jahresbericht / Rückblick 2023
4. Rechnung 2023
4.1. Orientierung über Rechnungsabschluss
4.2. Genehmigung von Kreditüberschreitungen
4.3. Revisionsbericht
4.4. Genehmigung Rechnung gemäss Antrag KGR
4.5. Datenschutzbericht
5. Wahl neues Mitglied Kirchgemeinderat
6. Orientierung über aktuelle Arbeiten – Ausblick
7. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei Amsoldingen während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchgemeindebürger/innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde haben, freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat