Ordentliche Gemeindeversammlung

  10.05.2024 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Donnerstag, 6. Juni 2024, 20.00 Uhr,
Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
2. Genehmigung Totalrevision Abwasserentsorgungsreglement
3. Informationen des Gemeinderates
4. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Jahresrechnung 2023 sowie das Abwasserentsorgungsreglement können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, Mai 2024

Der Gemeinderat


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