Ordentliche Gemeindeversammlung
30.05.2024 Burgistein, BurgisteinMontag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2023; Beratung und Genehmigung
2. Teilrevision Ortsplanung / Einzonung Spittelmatte (Parzelle Nr. 987);
Genehmigung
3. Reglemente:
3.1 Neues Campingreglement; Genehmigung
3.2 Teilrevision Personalreglement; Genehmigung
4. Schule Weierboden / Heizungsersatz; Genehmigung Investitionskredit
5. Informationen Gemeinderat
6. Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 – 4 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf. Die Jahresrechnung kann auf der Homepage eingesehen werden.
Informationen
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird an alle Haushaltungen zugestellt und ist auf www.burgistein.ch veröffentlicht.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll der letzten Versammlung lag 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und am Versammlungstag seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Burgistein, 16. April 2024
Der Gemeinderat