Protokoll Gemeindeversammlung – Auflage

  30.05.2024 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 des Organisationsreglements (OgR) liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 27. Mai 2024 vom 3. Juni bis und mit 2. Juli bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat


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