Personalverordnung: Inkrafttreten

  30.05.2024 Fahrni, Fahrni

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Fahrni an den Sitzungen vom 12. Februar 2024 resp. 11. März 2024 die Personalverordnung erlassen hat. Die Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat


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