Gesamterneuerungswahlen
01.02.2024 Sigriswil, SigriswilGestützt auf Art. 21, des Urnenwahl- und Abstimmungsreglements 2024 der Einwohnergemeinde Sigriswil, veröffentlicht der Gemeinderat folgende Wahlanordnung:
a) Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) auf Sonntag, 22. September für
– 7 Mitglieder des Gemeinderates
– 6 Mitglieder der Baupolizei- und Planungskommission
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 5. August, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind.
Die Wahlvorschläge können so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Jeder Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.). Listenverbindung ist nicht gestattet.
b) Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) auf Sonntag, 24. November für
– die Gemeindepräsidentin / den Gemeindepräsidenten aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates
– die Versammlungsleiterin / den Versammlungsleiter
– die Vizegemeindepräsidentin / den Vizegemeindepräsidenten in gleicher Person aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates
– die 3 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen sind bis Montag, 7. Oktober, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.).
Rückzugs- und Ersatzmeldungen
Für das Verhältniswahlverfahren (Proporz) wird die Frist auf Montag, 12. August, 11.30 Uhr im Besitze des Gemeindeschreibers angesetzt.
Für das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) wird die Frist auf Montag, 14. Oktober, 11.30 Uhr, im Besitze des Gemeindeschreibers angesetzt.
Bezüglich der Durchführung der Gesamterneuerungswahlen wird im Übrigen auf das Urnenwahl- und Abstimmungsreglement, welches unter www.sigriswil.ch eingesehen, respektive bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil bezogen werden kann, verwiesen.
Für allfällige Fragen steht Gemeindeschreiber Anton Haldemann gerne zur Verfügung.
Sigriswil, Januar 2024
Der Gemeinderat