Abstimmungs- und Wahlausschuss 2024 bis 2028

  18.01.2024 Sigriswil, Sigriswil

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 wurde die Revision des Urnenwahl- und Abstimmungsreglements der Einwohnergemeinde Sigriswil genehmigt. Gegen das Reglement sind keine Beschwerden eingegangen, das Reglement ist am 5. Januar 2024 rechtskräftig geworden.

Mit dem neuen Reglement wird neu ein ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss durch den Gemeinderat gewählt. Die Mitwirkung erfolgt nicht mehr als Bürgerpflicht und wird gemäss Entschädigungs- und Spesenreglement mit zu einem Ansatz von Fr. 40.– pro Stunde entschädigt. Pro Jahr gibt es 3 bis 4 Einsätze pro Person und die Einsätze dauern in der Regel je rund 3 bis 5 Stunden.

Die Ausmittlung wird durch die Gemeindeverwaltung begleitet, die Aufgaben des Abstimmungs- und Wahlausschusses sind Folgende:

Die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses haben dafür zu sorgen, dass
– im Stimm- und Wahllokal amtliche Wahlzettel in genügender Anzahl vorhanden sind
– die erforderlichen Urnen bereitgestellt und versiegelt sind
– die Stimmberechtigten im Stimm- und Wahllokal unbeeinflusst ausfüllen und einlegen können
– im Stimm- und Wahllokal keine ausseramtlichen Wahlzettel aufgelegt und verteilt werden
– vor oder im Stimm- und Wahllokal keine Werbung erfolgt
– vor der Stimmabgabe der Stimmberechtigte die Ausweiskarte abgibt und hierauf die Stimm- und Wahlzettel auf der Rückseite abgestempelt werden. Es darf pro Ausweiskarte pro Vorlage/Wahl nur ein Stimm- oder Wahlzettel abgegeben werden.

Gestützt auf die Übergangsbestimmungen in Art. 51 des Urnenwahl- und Abstimmungsreglements wählt der Gemeinderat den Abstimmungs- und Wahlausschuss in der ersten Legislatur für 5 Jahre, später wird die Amtszeit analog der übrigen Gemeindekommissionen je 4 Jahre betragen.

Hiermit suchen wir 10 bis 15 Mitglieder für den ständigen Wahl- und Abstimmungsausschuss 2024 bis 2025. Wahlvorschläge können alle stimmberechtigten Personen, alle Ortschaften und Parteien einreichen.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 5. Februar 2024, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind.

Die Wahlvorschläge können höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind = maximal 15 Personen. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein.

Für allfällige Fragen steht Gemeindeschreiber Anton Haldemann (E-Mail: anton.haldemann @sigriswil.ch, Telefon 033 252 90 21) gerne zur Verfügung.

Sigriswil, Januar 2024

Der Gemeinderat


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